AGB

AGB Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen im Bereich Freiwilligeneinsätze.

Mit dem Abschluss des Vertrags akzeptiert die Vertragspartei die vorliegenden AGB.

Die AGB gelten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Regelungen gilt folgende Rangordnung:

1. Offerte und Vertrag
2. Korrespondenz etc. zur Offerte und Vertrag
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
4. Schweizerisches Obligationenrecht

2. Offerte

Das Angebot wird gestützt auf eine Offertanfrage der Auftraggeber:in erstellt.

Das Erstellen der Offerte erfolgt unentgeltlich.

Die vom Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch  erstellten Offerten bleiben, sofern in der Offerte keine andere Frist angegeben ist, während 30 Tagen nach Offertstellung gültig.

3. Vertragsschluss

Mit der Annahme der Offerte, schriftlich, per Mail, mündlich oder konkludent entsteht das Vertragsverhältnis. Der Freiwilligeneinsatz ist verbindlich gebucht.

4. Durchführung

Die Einsätze finden bei jeder Witterung statt. Das genaue Einsatzprogramm wird witterungsabhängig durch die Auftragnehmer:in festgelegt.

Die passende Arbeitskleidung gemäss Projektbeschrieb ist Sache der Teilnehmer:innen. Werkzeuge, Arbeitsmaterial, Sicherheits- und Schutzausrüstung werden vom Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch zur Verfügung gestellt.

Die Mitarbeitende von Verein Naturnetz-arbeitseinsatz.ch sind gegenüber den Teilnehmer:innen des Arbeitseinsatzes während dessen Durchführung weisungsbefugt.

5. Vergütung

Die vertraglich vereinbarte Vergütung gilt für alle Leistungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch stellt elektronisch Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu bezahlen.

6. Widerruf und Kündigung

Nach der Unterzeichnung der Offerte werden bei einer Absage dem Auftraggeber 25% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Wenn die Absage 60 Tage vor dem Einsatz erfolgt, werden dem Auftraggeber 50% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Erfolgt die Absage 14 Tage oder weniger vor dem Arbeitseinsatz, wird dem Auftraggeber der gesamte offerierte Betrag in Rechnung gestellt.

Der Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch kann einen Alternativtermin anbieten. Aus der Annahme desselben entstehen für die Auftraggeber:in keine Mehrkosten.

7. Haftung

Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch schliesst jegliche Haftung im gesetzlich erlaubten Umfang aus.

Versicherungen sind Sache der Auftraggeber:in. Sie haftet bei  Personen- und Materialschaden.

Die Auftraggeber:in sorgt für die Kommunikation jeglicher bekannten gesundheitlichen, physischen oder psychischen Beeinträchtigungen der Teilnehmenden, die ihre Arbeitsfähigkeit betreffen, z. B. bedeutende Allergien, ADHS, Autismus, Herzprobleme, Verletzungen usw. Der Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch übernimmt keine Verantwortung für die fahrlässige Kommunikation der Auftraggeber:in.

8. Veröffentlichungen

Verien Naturnetz – Arbeitseinsatz.ch ist berechtigt, die Projekte inkl. Angabe der Auftraggeber:in, aber ohne Kostenangabe, in seinen Kommunikationsmitteln (Jahresbericht, Website etc.) zu verwenden. 

9. Verarbeitung personenbezogener Daten

Wenn Sie sich für ein Angebot vom Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch anmelden, verarbeiten wir Ihre Anmeldedaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und andere für die Teilnahme relevanten Anmeldeinformationen) zur Abwicklung dieser Dienstleistungen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen. Darüber hinaus nutzen wir im Rahmen der geltenden Gesetze Ihre Daten auch, um Sie personalisiert und auf Ihre Interessen abgestimmt über unsere Angebote und Dienstleistungen zu informieren (Werbung) oder diese zu verbessern (Angebotsentwicklung). Sie können der Verwendung für Zwecke der Werbung und Produktentwicklung jederzeit widersprechen. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Widerruf Ihrer Einwilligung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

10. Verwendungsrechte Bild- und Videomaterial 

    Mit der Anmeldung für ein Angebot von Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch nimmt der Auftraggeber-Freiwillige zur Kenntnis, dass an der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch den Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch oder eine damit beauftragte externe Person gemacht werden können. Vor Veranstaltungsbeginn fragt der Einsatzleiter/die Einsatzleiterin die Anwesenden um Einverständnis. Wer damit nicht einverstanden ist, kann dies vor Ort mitteilen. Der Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch stellt sicher, dass diese Personen auf dem aufgenommenen Bild-, Ton- und Videomaterial nicht erkennbar sind. Der Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch darf die an der Veranstaltung entstandenen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen im Weiterbildungs-Kontext und ohne Entschädigung in den Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch – eigenen und externen Kommunikationsmitteln, wie zum Beispiel auf der Website, im Newsletter, auf Social Media oder Flyern, verwenden. Der Verein Naturnetz – arbeitseinsatz.ch gibt die Bild-, Ton- und Videoaufnahmen nicht an Dritte weiter. 


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